Leistungen - SIK- Sozialinitiative Kuschnik gem. UG

sozial | integrativ | kompetent
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Leistungsangebot
  • Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII
  • Erziehungsbeistandschaft nach § 30 SGB VIII ggf. in Verbindung mit § 35a SGB VIII
    • § 27 SGB VIII Voraussetzung einer erzieherischen Hilfe, § 36 SGB VIII Hilfeplanung, i.V. m. §§ 1,3 und 4 SGB VIII
  • Lebensfeldaufbauende ambulante erzieherische Hilfe für Jugendliche/ junge Erwachsenne
    • „INSPE“ ggf. in Verbindung mit Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Jugendliche/ junge Erwachsene § 27 SGB VIII i.V.m. 35 SGB VIII für Jugendliche sowie die Hilfe für junge Volljährige gemäß § 41  SGB VIII i.V.m. § 35 SGB VIII. Ggf. in Verbindung mit § 35a SGB VIII

  • Begleiteter Umgang/ Umgangspflegschaft
  • Schulbegleitung in allen drei Landkreisen
    • Einzelfallhilfe nach § 35a SGB VIII- Einzelfallhilfe für ein Kind, das bedingt durch seine (drohende) seelische Behinderung Begleitung benötigt, um den Besuch und Abschluss der Schule zu ermöglichen und in  die Klasse zu integrieren.

  • Mutter-/ Vater- Kind-Einrichtung, § 19 SGB VIII
Zielstellung

Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist eine längerfristig angelegte ambulante, betreuungsintensive Form der Erziehungshilfe. Die Unterstützung setzt direkt im Lebensumfeld der zu betreuenden Familien an und orientiert sich an deren Lebensentwürfen im Alltag. Ziel der Maßnahme ist es, die vorhandenen Ressourcen einer  Familie und ihres Umfeldes zu aktivieren und zu stärken, um vorhandene Probleme zu erkennen und gemeinsam Lösungsschritte zu entwickeln. Sie ist eine lebensfeldunterstützende Hilfe für Familien, die durch eine  gezielte Verbindung sozialpädagogischer und alltagspraktischer Hilfen die Selbsthilfekompetenzen der gesamten Familie stärkt.
 

Die Erziehungsbeistandschaft ist ein Angebot der ambulanten Erziehungshilfe. Der Auftrag der Erziehungsbeistandschaft besteht in der Klärung und Bearbeitung konflikthafter Lebenssituationen von Kindern und Jugendlichen sowie in der Unterstützung und Stärkung der Erziehungsfähigkeit der Familien. Dabei wird die Aufrechterhaltung des  gewohnten und vertrauten Lebenskreises von Kindern und Jugendlichen in  ihrer Familie angestrebt. Die Beratung zielt auf eine längerfristige, lebensweltorientierte Problemlösung und hat aufsuchenden Charakter. Die Ziele und Inhalte, der Betreuungsverlauf und die Dauer der Erziehungsbeistandschaft richten sich nach den Problemstellungen der Kinder/ Jugendlichen und der Familien. Die Hilfe ist lebensfeldunterstützend und kann auch lebensfeldergänzend sein. Der Veränderungswille der Betroffenen wird aufgegriffen und gemeinsam werden mit der Familie Lösungen entwickelt und begleitet. Die Arbeit findet mit dem gesamten System Familie, unter Einziehung des sozialen Umfeldes ggf. unter Einbeziehung anderer Kooperationspartner (Schule, Fachärzte,  Psychologen etc.) statt.
 

INSPE unterstützt Jugendliche bei der Bewältigung persönlicher Krisen, der Gewinnung neuer Perspektiven sowie bei der Alltagsgestaltung (Schule, Ausbildung, Wohnraum u.a.) und hilft ihnen  Beziehungsarbeit zu entwickeln. INSPE in Verbindung mit  Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Jugendliche/ junge Erwachsene unterstützt junge Menschen, die durch Suchtmittelmissbrauch  bzw. -abhängigkeit ihre soziale und berufliche Integration gefährden und  aus eigener Kraft nicht mehr am gesellschaftlichen Leben teilnehmen  können. In die Hilfe können junge Menschen aufgenommen werden, die zusätzlich unter Komorbidität (in folge der Sucht entstandenen  Entwicklungs- oder Persönlichkeitsstörungen) oder psychischen Erkrankungen leiden. Die Hilfe, in Verbindung mit §35a SGB VII, versteht sich als ein klar strukturiertes, suchtspezifisches Angebot im Rahmen der erzieherischen Hilfen. Des Weiteren richtet sich die Hilfe auch an junge Menschen, die nach einer Drogenlangzeittherapie und tlw. abgeschlossener Adaptionsbehandlung die Betreuung in Anspruch nehmen wollen und eine Eingliederungshilfe benötigen.
  
INSPE ist demzufolge eine Hilfeleistung für Junge Menschen, die eine besonders problembelastete und überfordernde Lebenslage zu bewältigen haben und/ oder deren bisherige Entwicklung durch beeinträchtigende Lebenssituationen (z.B. Sucht, psychische Erkrankung) und Erfahrungen geprägt sind. Häufig ist die Unterstützung durch die Eltern und das soziale Umfeld nur unzureichend vorhanden. Der Hilfeprozess erfolgt durch personale Beziehung im Einzelkontakt zwischen Jugendlichen und Betreuer/in auf einer tragfähigen Vertrauenslage, die zielgerichtet durch die Betreuungsperson aufzubauen ist. Als Arrangement für den Einzelfall hat die INSPE keinen starren Rahmen, vielmehr kommt es auf den Zuschnitt für entsprechende aktuelle Problemlage des jungen Menschen an.
An wen wenden sich die Angebote?

SPFH
Familien/ Lebensgemeinschaften mit Kindern und Jugendlichen, deren Selbsthilfepotential aufgrund äußerer- und innerfamiliärer Faktoren zumindest in Teilbereichen belastet ist und die einen Bedarf an Hilfe zur Erziehung haben. Entscheidend ist hierbei, dass die Eltern oder Elternteile den Wunsch haben, aktiv an der Veränderung des familiären Alltags und/ oder eigenen Verhaltens mit zu arbeiten. Oft haben massive materielle Probleme und familiäre Belastungen zu einer deutlichen Beeinträchtigung der Fähigkeiten zur Alltagsbewältigung und zur angemessen Erziehung der Kinder in der Familie geführt. Die Verhaltensauffälligkeiten der Kinder und damit verbundenen Erziehungsschwierigkeiten stehen somit nicht allein im Vordergrund, sondern werden als Symptom der familiären Belastungssituation gewertet.

Erziehungsbeistandschaft
Kinder, Jugendliche und deren Familien mit unterschiedlichen Familienkonstellationen, welche aufgrund von verschiedenen Konfliktsituationen (schulische, familiäre, emotionale oder im emotionalen Umfeld angesiedelte) Unterstützung benötigen. Im Zentrum der Hilfe steht das Kind oder der Jugendliche. Die familiären Bindungen und Ressourcen zur Alltagsbewältigung müssen somit vorhanden sein, dass ein Verbleib des Kindes/ Jugendlichen in der Familie auf Dauer gesichert  ist.

Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung „INSPE“

Die Maßnahme ist notwendig und geeignet
  • für Jugendliche ab 16/17 Jahren und junge Volljährige, deren Erziehung und Entwicklung auch mit stützenden oder ergänzenden Hilfen im Herkunftsmilieu nicht sichergestellt ist,
    • weil die Problembelastung in der Familie zu hoch ist/ oder die  Auffälligkeiten des Jugendlichen/ jungen Erwachsenen vielfältig und  gravierend sind
    • oder eine Rückkehr in die Familie aus anderen Gründen ausgeschlossen ist
  • für Jugendliche/ junge Erwachsene, die bei der Bewältigung persönlicher Krisen, der Gewinnung neuer Perspektiven sowie beim Aufbau eines eigenen Lebensumfeldes pädagogischer Unterstützung benötigen.
  • wenn die bisher erreichten Erfolge durch eine Jugendhilfemaßnahme noch abgesichert und gestützt werden müssen
  • für Jugendliche/ junge Erwachsene, deren Lebensgeschichte durch erheblichen Mangel an emotionaler Zuwendung gekennzeichnet ist.
  • für Junge Menschen ohne Ausbildung/ Arbeit, mit schwacher oder fehlender Normierung
  • Unter zu Hilfenahme der Eingliederungshilfe für seelisch behinderter Jugendlicher/ junger Erwachsener oder einer Bedrohung:
    • für Jugendliche und junge Volljährige mit akuten Suchtmittelmissbrauch,  Suchtmittel-abhängigkeit oder Abhängigkeitsgefährdung, die begleitet sein kann von Verhaltens-, Persönlichkeits-, und emotionalen Störungen, Störungen im Sozial-, Arbeits-, und Leistungsverhalten sowie psychischen Erkrankungen. Eine Bereitschaft zur Veränderung der jetzigen Lebenslage muss vorhanden sein.
    • Suchtkranke nach erfolgreicher Drogentherapie
    • Suchtkranke auch mit Doppeldiagnose
    • Psychisch kranke junge Menschen
    • Straftäter und Gefährdete mit einer psychischen Erkrankung (Maßregelpatienten)

Mutter-/Vater-Kind-Einrichtung nach § 19 SGB VIII
 
Die Mutter/Vater-Kind-Wohngruppe bietet 3-4 Plätze für Schwangere und Mütter/Väter ab dem 16. Lebensjahr und ebenso 3-4 Plätze für Kinder bis zum
sechsten Lebensjahr, welche aufgrund ihrer persönlichen und familiären Verhältnisse nicht in der bisherigen gewohnten Umgebung bleiben und aufgrund ihrer Problematik nicht ausreichend mit ambulanten Hilfen betreut werden können. Darüber hinaus finden Geschwisterkinder ebenfalls Aufnahme.
 
Prinzipiell handelt es sich bei der angestrebten Zielgruppe um junge Alleinerziehende, mit leichten bis mittleren Konsummustern, bei denen zumindest eine latente Kindeswohlgefährdung droht. Der erfahrungsgemäße und besorgniserregende Hauptkonsum dieser Klientel besteht aus Crystal, oft auch im Mischkonsum mit Alkohol. Kennzeichnend sind oft auch anhaltende Arbeitslosigkeit und abgebrochene Bildungswege.
Es scheint auch nicht unüblich, dass die noch nicht schulpflichtigen Kinder nicht in Kindertageseinrichtungen untergebracht  werden, sondern zu Hause bleiben und somit auch keine strukturierten Angebote kennenlernen.

Aufgenommen werden

  • Mütter/Väter, die aufgrund ihrer familiären Situation in der Herkunftsfamilie als Schwangere oder mit Kind keinen Lebensraum finden.
  • Mütter/Väter, die aufgrund von Schwierigkeiten in lebenspraktischen Fragen und zur eigenen Haushaltsführung, sowie in der Versorgung und Erziehung ihres
  • Kindes noch Anleitung benötigen.Mütter/Väter, die aufgrund sozialer Defizite momentan nicht in der Lage sind, eigenverantwortlich mit ihrem Kind zu leben.
  • Mütter/Väter, die nur mit Hilfe einer Betreuung ihre schulische oder berufliche Ausbildung neben der Versorgung ihres Kindes abschließen können, um zukünftig selbstverantwortlich für sich und ihr Kind zu sorgen.
  • Mütter/Väter, bei denen eine Mitwirkungs- und Kooperationsbereitschaft besteht und die mit dem neuen Lebensabschnitt konkrete Ziele verbinden und persönliche Perspektiven entwickeln möchten.

Nicht aufgenommen werden (nach Einzelfallprüfung)

Schwangere/ Mütter/Väter mit
  • akuten psychiatrischen Erkrankungen
  • akuter Suizidalität
  • geistiger und körperlicher Behinderung, welche einer speziellen Förderung bedürfen
Sozialinitiative Kuschnik gem. UG
Käthe-Kollwitz-Str. 7
01477 Arnsdorf

Tel.: 035200/ 29 30 70
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